Rechtsprechung
BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters wegen grober Amtspflichtverletzung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Pflicht zur Verfassungstreue erfasst auch außerdienstliches Verhalten
- Wolters Kluwer
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Pflicht zur Verfassungstreue für ehrenamtliche Richter in ihrem außerdienstlichen Verhalten; Ausweitung der Treuepflicht eines ehrenamtlichen Richters über die eigentliche Richtertätigkeit hinaus
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Amtsenhebung eines ehrenamtlichen Richters; Verfassungstreue außer Dienst ("Nazi-Band")
- arbeitsrecht-hessen.de
Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters; Verfassungstreue außer Dienst ("Nazi-Band")
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters in der Arbeitsgerichtsbarkeit wegen Mitgliedschaft in einer rechtsradikalen Rockband
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
- beck-blog (Kurzinformation)
Amtsenthebung ehrenamtlicher Richter
- taz.de (Pressebericht, 30.05.2008)
Nazirocker darf nicht Richter sein
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 5 Abs. 3 S. 1, 5 Abs. 1 S. 1, 33 Abs. 5 GG
Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters wegen mangelnder Verfassungstreue
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Noie Werte
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 1 SHa 47/07
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 1 SHa 47/07
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Papierfundstellen
- BVerfGK 13, 531
- NJW 2008, 2568
- NZA 2008, 962
- DVBl 2008, 906
Wird zitiert von ... (91) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
b) Zu diesen Rechtsgütern gehört der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass von Beamten und Richtern - einschließlich der ehrenamtlichen Richter - zu fordern ist, für die Verfassungsordnung, auf die sie vereidigt sind, einzutreten (vgl. BVerfGE 39, 334 ).Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerfGE 39, 334 ).
Im Hinblick auf die Verpflichtung zur Verfassungstreue hat das Bundesverfassungsgericht in der grundlegenden Entscheidung vom 22. Mai 1975 ausdrücklich von einem Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG gesprochen, nach dem vom Beamten und Richter zu fordern ist, dass er für die Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, eintritt (BVerfGE 39, 334 ).
Ferner wird in der Entscheidung die Verfassungstreue des Bewerbers als von Art. 33 Abs. 5 GG geforderte Voraussetzung für den Eintritt in das Beamtenverhältnis bezeichnet, die durch das einfache Recht und hier unter anderem durch § 9 Nr. 2 des Deutschen Richtergesetzes konkretisiert werde (BVerfGE 39, 334 ).
Diese Grundentscheidung der Verfassung schließt es aus, dass der Staat, dessen verfassungsmäßiges Funktionieren auch von der freien inneren Bindung seiner Amtsträger an die geltende Verfassung abhängt, zur Ausübung von Staatsgewalt Bewerber zulässt und in (Ehren-) Ämtern, die mit der Ausübung staatlicher Gewalt verbunden sind, Bürger belässt, die die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnen und bekämpfen (vgl. BVerfGE 39, 334 ).
Das bloße Innehaben einer Überzeugung und die bloße Mitteilung, dass man diese habe, ist nicht in jedem Fall eine Verletzung der Treuepflicht, die dem Beamten auferlegt ist; dieser Tatbestand ist aber jedenfalls dann überschritten, wenn der Beamte aus seiner der Verfassung widersprechenden politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BVerfGE 39, 334 ).
Der Grundsatz, dass der Dienstherr gerade deshalb, weil die Entfernung eines Beamten auf Lebenszeit oder auf Zeit aus dem Dienst wegen Verletzung seiner Treuepflicht nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nur im Wege eines förmlichen Disziplinarverfahrens möglich ist, darauf sehen muss, dass niemand Beamter wird, der nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten (vgl. BVerfGE 39, 334 ), beansprucht zwar sinngemäß auch für das Verfahren der Auswahl ehrenamtlicher Richter Geltung (vgl. BVerfGE 48, 300 ); doch lässt sich ihm nicht entnehmen, dass der Dienstherr beziehungsweise die zuständige Behörde gehalten wären, sich auch in gleicher Gründlichkeit Kenntnisse über die Person eines Bewerbers zu verschaffen.
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Die verfassungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich im Rahmen einer Urteilsverfassungsbeschwerde auf die Frage, ob eine gerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte beruht, deren Verletzung geltend gemacht wird, oder ob das Auslegungsergebnis selbst die geltend gemachten Grundrechte verletzt (BVerfGE 30, 173 ).Nicht nur die künstlerische Betätigung (Werkbereich), sondern darüber hinaus auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks sind sachnotwendig für die Begegnung mit dem Werk als eines ebenfalls kunstspezifischen Vorganges; dieser "Wirkbereich", in dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird, ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG vor allem erwachsen ist (BVerfGE 30, 173 ).
Vielmehr kann sie mit Verfassungsbestimmungen aller Art kollidieren (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ).
Künstlerische Darstellungen müssen von den Gerichten anhand der der Kunst eigenen Strukturmaßstäbe unter Anlegung werkgerechter Maßstäbe interpretiert werden (BVerfGE 30, 173 ; 75, 369 ).
Es oblag insofern in erster Linie dem Landesarbeitsgericht, die kollidierenden Güter von Verfassungsrang, also die Kunstfreiheit und den Grundsatz der Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterschaft, gegeneinander abzuwägen und den Konflikt nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertsystems zu lösen, also einen verhältnismäßigen Ausgleich der gegenläufigen, gleichermaßen verfassungsrechtlich geschützten Interessen mit dem Ziele ihrer Optimierung zu finden (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 77, 240 ; 81, 278 ).
- BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77
Ehrengerichte
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Seine Bindung an den Staat muss vielmehr auch in personeller Hinsicht ausreichend gewährleistet sein; dazu gehört beispielsweise, dass der Staat bei der Berufung der Richter mitwirkt (vgl. BVerfGE 48, 300 ).Hierbei haben die Landesjustizverwaltungen streng darauf zu achten, dass zum ehrenamtlichen Richter nur Personen ernannt werden dürfen, die nach ihrem Persönlichkeitsbild und ihrer fachlichen Befähigung - einschließlich ihrer Einstellung zu den Grundentscheidungen unserer Verfassung - die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihnen von Verfassungs und Gesetzes wegen obliegenden, durch den Eid bekräftigten richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen werden (vgl. BVerfGE 48, 300 ).
bb) Die gerade auch nach den Vorschriften über die Eidesleistung vorausgesetzte Treue zur Verfassung ist eine persönliche Eigenschaft, die aus verfassungsrechtlicher Sicht Voraussetzung der Eignung für das Amt des ehrenamtlichen Richters ist (vgl. hierzu bereits oben 2. b) cc) sowie BVerfGE 48, 300 ).
Der Grundsatz, dass der Dienstherr gerade deshalb, weil die Entfernung eines Beamten auf Lebenszeit oder auf Zeit aus dem Dienst wegen Verletzung seiner Treuepflicht nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nur im Wege eines förmlichen Disziplinarverfahrens möglich ist, darauf sehen muss, dass niemand Beamter wird, der nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten (vgl. BVerfGE 39, 334 ), beansprucht zwar sinngemäß auch für das Verfahren der Auswahl ehrenamtlicher Richter Geltung (vgl. BVerfGE 48, 300 ); doch lässt sich ihm nicht entnehmen, dass der Dienstherr beziehungsweise die zuständige Behörde gehalten wären, sich auch in gleicher Gründlichkeit Kenntnisse über die Person eines Bewerbers zu verschaffen.
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Die Kunstfreiheitsgarantie, die nicht durch wertende Einengung des Kunstbegriffs eingeschränkt werden darf (BVerfGE 67, 213 ), betrifft in gleicher Weise den "Werkbereich" und den "Wirkbereich" des künstlerischen Schaffens.Vielmehr kann sie mit Verfassungsbestimmungen aller Art kollidieren (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ).
Sind verschiedene Interpretationsmöglichkeiten denkbar, so darf das Gericht nicht ohne nähere Auseinandersetzung mit den Alternativen von einer Deutung ausgehen, die sich als rechtswidrig darstellt (vgl. BVerfGE 67, 213 ).
- BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (stRspr, vgl. etwa BVerfGE 26, 186 ; 42, 206 ; 54, 159 ).Diese Generalklauseln sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst unter dem strengen Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG nicht zu beanstanden, weil eine vollständige Aufzählung der mit einem Beruf verbundenen Pflichten nicht möglich und in der Regel auch nicht nötig ist; denn es handelt sich um Normen, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, sich aus der ihnen gestellten Aufgabe ergeben und daher für sie im allgemeinen leicht erkennbar sind (BVerfGE 26, 186 ; vgl. auch BVerwGE 93, 269 ).
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Hat das Gericht, dessen Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen wird, Grundrechtsbestimmungen unmittelbar selbst ausgelegt und angewendet, so obliegt es dem Bundesverfassungsgericht, Reichweite und Grenzen der Grundrechte zu bestimmen und festzustellen, ob Grundrechte nach ihrem Umfang und Gewicht in verfassungsrechtlich zutreffender Weise berücksichtigt worden sind (BVerfGE 108, 282 ).a) Eingriffe in das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bedürfen einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage (vgl. für den Fall des Eingriffs in das Grundrecht des Art. 4 Abs. 1 GG BVerfGE 108, 282 ).
- BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bundesflagge
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Dabei müssen zunächst anhand einzelner Grundgesetzbestimmungen diejenigen verfassungsrechtlich geschützten Güter konkret herausgearbeitet werden, die bei realistischer Einschätzung der Tatumstände mit der Wahrnehmung des Rechts aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG kollidieren (vgl. BVerfGE 81, 278 m. w. N.).Es oblag insofern in erster Linie dem Landesarbeitsgericht, die kollidierenden Güter von Verfassungsrang, also die Kunstfreiheit und den Grundsatz der Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterschaft, gegeneinander abzuwägen und den Konflikt nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertsystems zu lösen, also einen verhältnismäßigen Ausgleich der gegenläufigen, gleichermaßen verfassungsrechtlich geschützten Interessen mit dem Ziele ihrer Optimierung zu finden (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 77, 240 ; 81, 278 ).
- BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84
Herrnburger Bericht
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
In allen Fällen, in denen andere Verfassungsgüter mit der Ausübung der Kunstfreiheit in Widerstreit geraten, muss ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen, gleichermaßen verfassungsrechtlich geschützten Interessen mit dem Ziele ihrer Optimierung gefunden werden (vgl. BVerfGE 77, 240 ); der Konflikt zwischen der Kunstfreiheit und anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern ist also im Wege fallbezogener Abwägung zu lösen.Es oblag insofern in erster Linie dem Landesarbeitsgericht, die kollidierenden Güter von Verfassungsrang, also die Kunstfreiheit und den Grundsatz der Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterschaft, gegeneinander abzuwägen und den Konflikt nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertsystems zu lösen, also einen verhältnismäßigen Ausgleich der gegenläufigen, gleichermaßen verfassungsrechtlich geschützten Interessen mit dem Ziele ihrer Optimierung zu finden (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 77, 240 ; 81, 278 ).
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter dem Blickwinkel der Garantien von Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Inhalt und Entwicklungsstand bei der Auslegung des Grundgesetzes in Betracht zu ziehen sind, wenn auch die Verfassungsbeschwerde auf eine behauptete Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention als solcher nicht gestützt werden kann (vgl. im Einzelnen BVerfGE 74, 102 ; 74, 358 ; zur Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte BVerfGE 111, 307 ). - BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Künstlerische Darstellungen müssen von den Gerichten anhand der der Kunst eigenen Strukturmaßstäbe unter Anlegung werkgerechter Maßstäbe interpretiert werden (BVerfGE 30, 173 ; 75, 369 ). - EGMR, 26.09.1995 - 17851/91
Radikalenerlaß
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
- BVerwG, 01.07.1992 - 2 WD 14.92
Soldatengesetz - Dienstvergehen - Eindringen in die Ehe
- BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
Wahlrechtsbeschwerde
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der …
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in …
- LAG Hamm, 25.08.1993 - 8 AR 44/92
Amtsenthebung; Ehrenamtlicher Richter; Parteiliche Betätigung
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 1 SHa 47/07
Amtsenthebung eines Ehrenamtlichen Richters wegen Teilnahme an …
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Dieses besteht nicht bereits in der "mangelnden Gewähr" dafür, dass der Beamte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde, sondern erst in der nachgewiesenen Verletzung jener Amtspflicht (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, 2568 Rn. 31).Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerfGK 13, 531 ; vgl. zum Erfordernis eines durch entsprechende Aktivitäten deutlich gewordenen Loyalitätsmangels auch BAG…, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - ZTR 2013, 261 Rn. 21).
Der Annahme eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht steht nicht entgegen, wenn einzelne Tätowierungen für sich genommen weder strafrechtlich zu beanstanden sind noch einen unmittelbaren Bezug zum Dritten Reich aufweisen (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, 2568, Rn. 31 und 34).
All dies schließt einen Verstoß gegen die dem Beklagten obliegende Verfassungstreuepflicht nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, 2568, Rn. 31 und 34).
- VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung
- VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20
Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe, …
Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.; s.a. mit zahlreichen Fallbeispielen Baßlsperger, Die Pflichten des Beamten zur politischen Treue, zur Mäßigung und Zurückhaltung, PersV 2019, 204).
- BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik …
Die zu beanstandende Betätigung muss zudem von besonderem Gewicht sein (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 und Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerfGK 13, 531 ; EGMR, Urteil vom 26. September 1993 - 7/1994/454/535, Vogt - NJW 1996, 375 ; BVerwG…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 21 ff.). - VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung wegen …
Nicht nur die künstlerische Betätigung, sondern darüber hinaus auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks sind sachnotwendig für die Begegnung mit dem Werk als eines ebenfalls kunstspezifischen Vorganges; dieser "Wirkbereich", in dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird, ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG vor allem erwachsen ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris, Rn. 14 m.w.N.).Dabei müssen zunächst anhand einzelner Grundgesetzbestimmungen diejenigen verfassungsrechtlich geschützten Güter konkret herausgearbeitet werden, die bei realistischer Einschätzung der Tatumstände mit der Wahrnehmung des Rechts aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG kollidieren (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).
Eingriffe in das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bedürfen einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 06.05.2008, a.a.O., Rn. 23).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23
Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei Zustimmung zu Internetbeiträgen …
Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren" (Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 17).Begründete Zweifel daran, dass ein Beamter auf Widerruf sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und sich rückhaltlos für sie einsetzt, führen zu dem Ergebnis, dass die beamtenrechtliche Eignung nicht festgestellt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. Januar 2022 - OVG 4 S 26/21 - juris Rn. 6 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19
Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur …
Dieses besteht nicht bereits in der "mangelnden Gewähr" dafür, dass der Beamte jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten werde, sondern erst in der nachgewiesenen Verletzung jener Amtspflicht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31).Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 45; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 31; BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - juris Rn. 46), seine Gesinnung also ihren Niederschlag in einem äußeren Handeln findet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1. Februar 1989 - 1 D 2.86 - juris Rn. 40).
- BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
BGH - Dienstgericht des Bundes - bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines …
Das gilt nicht nur für die Berufung in das Richterverhältnis (§ 9 Nr. 2 DRiG), sondern ist dauernde Voraussetzung für die Ausübung des Richteramts auf der Grundlage des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2568 Rn. 16 ff.). - OVG Niedersachsen, 14.03.2023 - 3 LD 7/22
Bill Gates; great reset; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie; …
Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht ( BVerfG…, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 45; Beschluss vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 31; BVerwG…, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 2.12.2021 - BVerwG 2 A 7.21 -, juris Rn. 28), die entsprechende politische Überzeugung also bewusst und erkennbar nach außen betätigt.Insoweit genügt, wenn der Beamte die entsprechende politische Überzeugung bewusst und erkennbar nach außen betätigt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.5.1977 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 45; Beschluss vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 - , juris Rn. 31. So kann ein disziplinarisch zu ahndendes Dienstvergehen etwa darin liegen, dass ein Beamter seine der verfassungsmäßigen Ordnung zuwiderlaufende Einstellung durch das Tragen einer Tätowierung mit verfassungsfeindlichem Inhalt kundtut, und zwar selbst dann, wenn er seine Überzeugung nur unter Gleichgesinnten offenbart, etwa um sich als von den "Anderen" abgrenzbare Gruppe zu identifizieren und zu solidarisieren ( BVerwG…, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 22 ff.;… Urteil vom 2.12.2021 - BVerwG 2 A 7.21 -, juris Rn. 29).
- VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
Beamter; EGMR-Entscheidung; Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; …
Damit gehört das Streikverbot zumindest als Ausprägung der Treuepflicht zu den Kernpflichten des Beamtenverhältnisses (vgl. zur Treuepflicht: BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 06.05.2008, 2 BvR 337/08, juris Rn. 17;… zum Streikverbot sowie zur Treuepflicht: BVerfG, Beschl. v. 19.09.2007, 2 BvF 3/02, juris Rn. 55, 66;… BVerfG, Urt. v. 18.11.1954, 1 BvR 629/52, juris Rn. 26). - OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 7/11
Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen Teilnahme an einem Streik
- BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
Personenbedingte Kündigung - Lehrer mit Tätowierung aus dr rechtsextremen Szene - …
- VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
Disziplinarrecht der Landesbeamten
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig
- OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20
Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie; …
- VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis
- KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
Besetzungsrüge in Strafverfahren: Mitwirkung einer kopftuchtragenden Schöffin
- VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem …
- VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21
Ausschluss der Öffentlichkeit; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …
- VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22
Dienstentfernung JVA Beamtin
- VG München, 12.04.2019 - M 19L DK 18.1180
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen politische …
- VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23
Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens bei Aussetzung aufgrund eines …
- VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
Disziplinarrecht der Landesbeamten
- VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 1043/22
Disziplinarverfahren: Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen …
- VG Greifswald, 05.05.2022 - 11 A 1449/21
- VG Wiesbaden, 11.05.2016 - 28 K 976/13
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen seines gefestigten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
Beschwerde des Landesverwaltungsamtes in Sachen "Widerruf der Bestellung zum …
- Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23
Dienstgericht enthebt Richterin vorläufig des Dienstes
- VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20
Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen …
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Leugnung der rechtlichen …
- VG München, 02.04.2019 - M 19L DK 18.4035
Entfernung eines Reichsbürgers aus dem Beamtenverhältnis
- AG Fürth/Bayern, 07.12.2018 - 441 AR 31/18
Streichung einer Schöffin von der Schöffenliste
- BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22
Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der …
- VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
- VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten
- OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22
Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme; …
- OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22
Amtsenthebung eines Schöffen bei Teilnahme an sog. Montagsspaziergang unter …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2023 - 80 D 3.22
Befugnis zur Einlegung der Berufung in Disziplinarverfahren gegen Beamte der …
- OLG Hamm, 14.06.2017 - 1 Ws 258/17
Schöffe; Amtspflichten; Amtsenthebung; Reichsbürger
- VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
Darf Bezirksschornsteinfegermeister endgültig weiter arbeiten?
- VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
Bürgermeisterwahl in Wallhalben: NPD-Kandidat ist nicht zur Wahl zuzulassen
- VG München, 15.04.2019 - M 19L DK 18.4273
Disziplinarverfahren gegen Lehrerin wegen Anhängerschaft zur Reichsbürgerbewegung
- VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 81 S 1.22
Disziplinarrecht: Beschwerde eines Polizeibeamten gegen die erstinstanzliche …
- VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Verstoßes gegen die Pflicht nach BBG 2009 § 60 …
- VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509
Entfernung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis wegen inner- und …
- OLG Dresden, 08.12.2014 - 2(S) AR 37/14
Reichsbürger, Enthebung, Schöffenamt
- BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 225/13
Verletzung des Willkürverbots durch Amtsenthebung einer ehrenamtlichen Richterin …
- VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155
Höchstmaßnahme bei mangelnder Verfassungstreue eines Polizeibeamten
- VG Wiesbaden, 12.08.2022 - 28 K 39/21
Aufhebung einer Disziplinarverfügung - Geldbuße
- OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 253/21
Rücknahme der Ernennung; Chat-Beiträge
- BVerwG, 07.10.2020 - 2 B 34.20
Dienstpflichtverletzung wegen sorgfaltswidriger Abwicklung von Verbindlichkeiten; …
- VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 2/11
Verwaltungsgericht bestätigt allgemeines Streikverbot für Beamte
- VG München, 08.02.2018 - M 19L DA 17.6048
Vorläufige Dienstenthebung eines "Reichsbürgers"
- BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
Disziplinarverfügung gegenüber einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19
Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung
- VG München, 08.02.2018 - M 19L DK 17.5914
Entfernung eines Reichsbürgers aus dem Beamtenverhältnis
- VG Münster, 25.10.2022 - 13 K 2879/20
Verfassungstreue Reichsbürger Disziplinarklageverbrauch
- VG München, 07.12.2021 - M 19L DK 21.1011
Disziplinarklage: Vorsätzliches unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst sowie Verstöße …
- VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 22.3055
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im Zusammenhang mit der sogenannten …
- OLG Hamm, 18.11.2020 - 1 Ws 380/20
- VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 845/12
NPD-Mitglied zu Recht aus Kreisausrechtsausschuss abberufen
- VG Ansbach, 26.02.2020 - AN 13b D 19.00958
Beamter als Reichsbürger - Kürzung des Ruhegehalts wegen Dienstvergehens
- VG Wiesbaden, 19.04.2017 - 28 K 350/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2013 - 10 A 10430/13
Abberufung des Mitglieds eines Kreisrechtsausschusses wegen Pflichtverletzung
- VG Düsseldorf, 05.07.2021 - 35 K 581/21
- OLG Hamm, 26.04.2021 - 1 Ws 135/21
Amtsenthebung eines Schöffen Verletzung des Beratungsgeheimnisses durch …
- VG Wiesbaden, 15.01.2019 - 25 K 3137/17
Disziplinare Ahndung des Verbreitens nationalsozialistischen Gedankenguts
- VG Düsseldorf, 29.12.2021 - 35 L 2020/21
- VG München, 20.04.2020 - M 21b S 20.286
Entlassung einer Soldatin auf Zeit wegen Verdachts extremistischer Bestrebungen
- VG München, 08.10.2021 - M 13L DK 19.2698
Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, hier: …
- OLG Hamm, 12.03.2019 - 1 Ws 111/19
Amtsenthebung eines Schöffen; Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen …
- VG Düsseldorf, 29.08.2018 - 38 L 1841/18
- OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16
Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Tragen eigener Kleider mit …
- VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
- VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 22.348
(Landes) Disziplinarrecht, Disziplinarklage, Entfernung aus dem …
- VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 24.12
Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch …
- VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 51.12
Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch …
- VG Düsseldorf, 05.07.2021 - 35 L 141/21
- OVG Sachsen, 07.11.2018 - 2 B 390/18
Einstellung eines Beamtenbewerbers in den polizeilichen Vorbereitungsdienst; …
- VG Berlin, 18.12.2012 - 80 K 16.12
Streikrecht für verbeamtete Lehrer; Verletzung der Unterrichtsverpflichtung durch …
- VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit
- VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
Nichtzulassung eines NPD-Kandidaten zur Landratswahl
- VG Greifswald, 26.10.2022 - 6 A 1077/20
Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers als Freiwillig …
- VG Greifswald, 20.05.2015 - 2 A 853/14
Kommunalrechtliche Beanstandungsverfügung gegen die Wahl eines aktiven Mitglieds …
- VG Greifswald, 23.03.2010 - 2 A 1011/09
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung eines Mitgliedes der Nationaldemokratischen …
- VG Hamburg, 29.03.2023 - 21 K 4032/22
Entlassung eines Zeitsoldaten bei Teilung rechtsextremer Inhalte in Sozialen …
- VG Potsdam, 24.07.2023 - 18 I 7/23
- VG Schwerin, 01.12.2010 - 1 A 1469/08
Anfechtung einer Kommunalwahl aufgrund der negativen Entscheidung des …